1. Geltung der AGB
Discount Telecom S&V GmbH (Discount Telecom), Frauenbergstr. 31-33, 35039 Marburg, erbringt für ihre Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen als Verbindungsnetzbetreiber. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Discount Telecom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Änderung der AGB
Discount Telecom wird den Kunden über Änderungen der AGB sowie Preislisten im Call-by-Call Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterrichten, d.h. durch Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sowie Bereithalten der Änderungen in den Geschäftsräumen der Discount Telecom. Soweit Änderungen mit dem Kunden bei Serviceleistungen im registrierten Bereich (Preselection) unmittelbar zu vereinbaren sind, wird Discount Telecom den Kunden über diese schriftlich unterrichten. Soweit Änderungen betroffen sind, durch die wesentliche Bestimmungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Leistungsumfang sowie Vertragslaufzeit) nicht berührt werden, gelten diese mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt, es sei denn, der Kunde kündigt das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich. Auf die Folge der nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung wird Discount Telecom in der Änderungsmitteilung hinweisen.
3. Zustandekommen des Vertrages, Prüfung der Kreditwürdigkeit
3.1 Discount Telecom bietet Telekommunikationsdienstleistungen im Wege der Nutzung von Gespräch zu Gespräch durch Einwahl einer Verbindungsnetzkennziffer oder im Wege des Call Through (im Folgenden “Call-by-Call“) sowie durch dauerhafte Voreinstellung des Telefonanschlusses des Kunden auf das Netz der Discount Telecom (Preselection) an. Im Fall des Discount Telecom Call-by-Call Services kommt das Vertragsverhältnis zwischen Discount Telecom und dem Anschlussinhaber durch Einwahl der die Verbindung über das Discount Telecom Netz herstellenden Vor-Vorwahl und Zustandekommen der jeweiligen Verbindung zustande. Das Vertragsverhältnis ist im Discount Telecom Call-by-Call Service auf die Dauer der eingeleiteten Verbindung beschränkt. Im Discount Telecom Preselection Service kommt der Vertrag mit Beauftragung des Kunden und Annahmeerklärung der Discount Telecom zustande. Die Annahmeerklärung der Discount Telecom kann schriftlich oder stillschweigend durch Erbringen der beauftragten Telekommunikationsdienstleistung nach Voreinstellung des Kundenanschlusses auf das Netz der Discount Telecom erfolgen.
3.2 Discount Telecom behält sich vor, die Annahme eines Kundenantrages abzulehnen; dies gilt insbesondere, wenn der Kunde sein Einverständnis mit einer von Discount Telecom durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt, widerruft, die Auskunft negativ ausfällt oder der Kunde mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen mit Discount Telecom im Rückstand ist.
4. Discount Telecom Dienstleistung
4.1 Die von Discount Telecom vermittelten Telekommunikationsverbindungen werden von Discount Telecom im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt.
4.2 Zeitweilige Störungen der Discount Telecom Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Discount Telecom (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Discount Telecom Telekommunikationsnetzes erforderlich sind, ergeben. Discount Telecom wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
4.3 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Störungen im Bereich der Fernmeldeanlagen der Telekom Deutschland GmbH und anderer Interconnect-Partner, die von Discount Telecom zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste der Discount Telecom alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen der Discount Telecom zu beachten. Im Discount Telecom Preselection Service verpflichtet sich der Kunde insbesondere, jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegenstand der Vertragsbeziehung mit Discount Telecom sind, mitzuteilen. Gleiches gilt bei Geschäftskunden für die Änderung der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben.
5.2 Der Kunde wird Discount Telecom unverzüglich über Funktionsstörungen der von Ihm genutzten Telekommunikationsdienste der Discount Telecom unterrichten und Discount Telecom bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von Discount Telecom erbrachten Telekommunikationsdienste beruht, ist Discount Telecom berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Aufwand der Discount Telecom nachzuweisen.
6. Verbindungspreise/Rechnungsbeträge
6.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus den von Discount Telecom im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bzw. auf der Seite www.discount-telecom.de veröffentlichten oder mit dem Kunden individuell vereinbarten Preisen ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch Discount Telecom in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe in Ansatz gebracht und auf den Rechnungen ausgewiesen.
6.2 Discount Telecom wird den Kunden im Discount Telecom Preselection Service über Preisänderungen schriftlich unterrichten. Der Kunde ist berechtigt, dass Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht bzw. nicht fristgerecht, gelten die Preisänderungen mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt. Auf die Folge der nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung wird Discount Telecom gesondert hinweisen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Discount Telecom behält sich das Recht vor, die Rechnungsstellung und das Inkasso durch den jeweils zuständigen Teilnehmernetzbetreiber des Kunden durchführen zu lassen. Die Verbindungsdaten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des Verbindungsentgelts und zur Abrechnung gespeichert und im Falle von Call-by-Call ohne Anmeldung an den Teilnehmernetzbetreiber übermittelt.
7.2 Alle von Discount Telecom ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsbeträge werden – sofern mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart – per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Andernfalls muss der Rechnungsbetrag spätestens an dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin einem Bankkonto von Discount Telecom gutgeschrieben sein.
7.3 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Discount Telecom maßgeblich. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zahlt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) derzeit in Höhe von 5,0 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt Discount Telecom vorbehalten.
7.4 Einwendungen gegen die Rechnung von Discount Telecom sind innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als Discount Telecom eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.
7.5 Sofern der Kunde mit der Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Discount Telecom in Verzug gerät (“Verzugseintritt“), werden etwaige durch Discount Telecom gestundete Forderungen gegen den Kunden ohne weitere Mahnung der Discount Telecom mit Verzugseintritt fällig. Gegen Forderungen von Discount Telecom kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von Discount Telecom, deren Organen und Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Discount Telecom sowie ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, haftet Discount Telecom auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die typischerweise entstehen und die für Discount Telecom im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 5.000,00 Euro je Schadensfall. Entstehen dem Kunden Schäden im Zusammenhang mit den Telekommunikationsdienstleistungen der Interconnect-Partner von Discount Telecom, haftet Discount Telecom jedoch nur in demselben Umfang wie der jeweilige Netzbetreiber, der den Schadenverursacht hat, gegenüber Discount Telecom haftet.
Die Haftung für Vermögensschäden ist darüber hinaus gemäß § 44 a TKG je Nutzer sowie gegenüber der Gesamtheit etwaig Geschädigter beschränkt, es sei denn Discount Telecom, deren Organen oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz zur Last.
8.2 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz – mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten und/oder arglistiger Täuschung – verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen der Discount Telecom Telekommunikationsdienste haftet Discount Telecom insoweit nicht, als diese gemäß den Nr. 4.2 und 4.3 nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Verbrauchers, sofern diese durch Discount Telecom, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden.
9. Dauer des Kundenverhältnisses, Kündigung
9.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die Parteien haben davon abweichende Vereinbarungen über Mindestvertragslaufzeiten getroffen.
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der in dem jeweiligen Kundenauftrag vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Im Falle einer vereinbarten Vertragsdauer kann das Vertragsverhältnis mit der vereinbarten Kündigungsfrist nur zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt werden, eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
9.2 Haben die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen und nimmt der Kunde länger als ein Jahr keine Telekommunikationsdienstleistungen der Discount Telecom in Anspruch, so endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die letzte Rechnung an den Kunden gestellt wurde, wenn keine der Parteien vorher kündigt.
9.3 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Discount Telecom liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn a) der Kunde Dienstleistungen der Discount Telecom missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender Tatverdacht besteht, b) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet wird, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, ein solches droht oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird, c) der Kunde wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Zahlung des von Discount Telecom in Rechnung gestellten Betrages bzw. eines nicht unerheblichen, d.h. 50 % des Rechnungsbetrages übersteigenden Teiles davon in Verzug gerät oder d) der Kunde nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages sein Einverständnis mit einer von Discount Telecom durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt bzw. widerruft oder die Auskunft negativ ausfällt.
9.4 Durch die Kündigung gegenüber Discount Telecom wird die dauerhafte Voreinstellung (Pre-Selection) des Kundenanschlusses nicht aufgehoben. Der Kunde ist verpflichtet, die Umstellung auf einen anderen Anbieter bei diesem zu beantragen. Dies gilt auch für eine Rückstellung auf den Teinehmernetzbetreiber (Telekom Deutschland GmbH). Kommt der Kunde seiner Obliegenheit nicht oder nicht zeitgerecht nach und erbringt Discount Telecom oder der im Auftrag der Discount Telecom voreingestellte Netzbetreiber gegenüber dem Kunden nach Kündigung der Vertragsbeziehungen Telekommunikationsdienstleistungen, ist der Kunde verpflichtet, diese nach Maßgaben der vom voreingestellten Netzbetreiber veröffentlichten Preise für seinen Call-by-Call Service ohne Anmeldung zu vergüten.
10. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
10.1 Discount Telecom wird zum Zwecke der Erbringung und Optimierung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz sowie telekommunikationsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. Discount Telecom ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.
Discount Telecom wird Verbindungsdaten des Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine sofortige Löschung. Sofern Daten auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist Discount Telecom insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
10.2 Discount Telecom wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlichtung
11.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Discount Telecom, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Discount Telecom kann ihre Ansprüche jedoch in jedem Fall bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Discount Telecom und dem Kunden gilt ausschließlich das inländische Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Ungeachtet der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte ist der Kunde gemäß § 47 a TKG berechtigt, einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur („BNetzA“) zu stellen. Der Antrag ist an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner, Antragsziel, Darstellung, aus der sich die Verletzung von Pflichten durch den Anbieter ergibt, eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die das Begehren gestützt wird einschließlich eines Nachweises, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt.
11.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die Discount Telecom S&V GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de.
12. Sonstige Bedingungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag nicht übertragen. Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der geschlossene Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2017